Da laut aktueller Mitteilung der LAGA (Länder-Arbeits-Gemeinschaft-Abfall) www.LAGA-online.de nur Teil 1“Allgemeiner Teil“ der M 20 bundeseinheitliche Anwendung findet und Teil 2 „Technische Regeln für die Verwertung – Bodenmaterial und sonstige mineralische Abfälle“ + Teil 3 „Probenahme und Analytik“ in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird, gilt in NRW der laut Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW veröffentlichte Gemeinschaftliche Runderlass „Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling-Baustoffe) im Straßen- und Erdbau“.
Laut diesem Runderlass kann die Verwertung von Recycling-Baustoffen nachteilige Auswirkungen auf die Beschaffenheit von Grundwasser haben, deshalb ist vor Einbau eine Wasserrechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörden einzuholen. In WasserSchutzGebieten der Klasse I & II ist der Einbau nicht gestattet. Für WSG IIIa & IIIb sowie außerhalb dieser wasserwirtschaftlich bedeutenden Gebiete gelten bestimmte Sicherungsmaßnahmen. Für die Einhaltung dieser Rechtsvorschrift ist der Bauherr zuständig. Öffentlich-rechtliche Bauträger sind von dieser Vorschrift freigestellt.
Bei Auftragsvergabe für die Lieferung von RC-Baustoffen an unser Haus, beantragen wir für sie die wasserrechtliche Genehmigung.
Wenn sie feststellen wollen ob ihre Baumaßnahme innerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt oder sie einen Antrag stellen wollen, finden sie hier eine kleine Hilfe für die Kreise Borken, Wesel, Kleve und die Stadt Duisburg.
Für den Kreis Borken:
WSG-Karten finden sie unter folgendem Link, http://www.kreis-borken.de/kreisverwaltung/aufgabenbereiche/weitere-dienstleistungen/geodatenatlas-kreis-borken/start-geodatenatlas.html
es erscheint eine Karte des Kreises Borken mit den Gemeinden, klicken sie die Gemeinde an, in der sie Wasserschutzgebiete oder wasserhöfige Gebiete suchen.
Es erscheint die Karte der Gemeinde, klicken sie auf der rechten Bildseite auf +hinzufügen, da unter „Thematik“ Gewässerschutz und Wasserwirtschaft einstellen, dann können sie wasserhöfige- oder Wasserschutzgebiete hinzufügen. Durch aufziehen der Karte können sie den Ausschnitt vergrößern und detaillierte Informationen zu den WSG-Gebieten finden.
Den Antrag auf Erteilung einer wasser-/abfallrechtlichen Erlaubnis für den Einbau von RCL-Material finden sie auf der Homepage des Kreis Borken unter folgendem Link:
http://www.kreis-borken.de/kreisverwaltung/aufgabenbereiche/gewaesserschutz-und-wasserwirtschaft/recyclingbaustoffe.html
Dort finden sie das Antragsformular sowie weitere nützliche Informationen.
Kreis Borken Ansprechpartner: Herr Götzl Tel: 02861/821417
Für den Kreis Wesel:
WSG-Karten finden sie unter folgendem Link, http://www.kreis-wesel.de/C125748F003698E3/html/F017AF5A5EE3767AC12574A2003212A5?opendocument&nid1=22626_10824
Es erscheint eine Karte des Kreis Wesel, durch aufziehen der Karte (+ oder -)können sie detaillierte Informationen zu den WSG-Gebieten finden.
Den Antrag auf Erteilung einer wasser-/abfallrechtlichen Erlaubnis für den Einbau von RCL-Material finden sie auf der Homepage des Kreis Wesel: http://www.kreis-wesel.de/C125748F003698E3/html/50A077D65425C075C12574A200362D65?opendocument&nid1=22626_21660
Kreis Wesel Ansprechpartner: Herr Tenge Tel: 0281/2073517
Für den Kreis Kleve:
WSG-Karten finden sie unter folgendem Link, http://www.kreis-kleve.de/C125713E002C4A6B/html/76E76DEECEF16BBDC125714D003B0F4E?OpenDocument
Den Antrag auf Erteilung einer wasser-/abfallrechtlichen Erlaubnis für den Einbau von RCL-Material finden sie auf der Homepage des Kreis Kleve unter folgendem Link:
http://www.kreis-kleve.de/C12570CB0037AC59/files/antrag_wasser-_bzw_abfallrechtliche_erlaubnis_fuer_einbau_von_recycling-bausteffe.pdf/$file/antrag_wasser-_bzw_abfallrechtliche_erlaubnis_fuer_einbau_von_recycling-bausteffe.pdf?OpenElement
Dort finden sie das Antragsformular sowie weitere nützliche Informationen.
Ansprechpartner:
für Geldern, Issum, Straelen, Kerken, Rheurdt, Wachtendonk Frau München Tel.: 02821 85-365
für Kleve, Kranenburg, Goch, Weeze, Kevelaer Herr Langner Tel.: 02821 85-434
für Bedburg-Hau, Rees, Emmerich, Kalkar, Uedem Frau Husmann Tel.: 02821 85-404
Für die Stadt Duisburg:
WSG-Karten finden sie unter folgendem Link, http://www.duisburg.de/vv/31/medien/Trinkwasserschutzzonen_Gesamt.pdf
Den Antrag auf Erteilung einer wasser-/abfallrechtlichen Erlaubnis für den Einbau von RCL-Material finden sie auf der Homepage der Stadt Duisburg unter folgendem Link:
http://www.duisburg.de/vv/31/102010100000092239.php
Ansprechpartner: Herr Brzeske Tel: 0203/2834733 oder Herr Hirsch Tel: 0203/2833157





